Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer – Wissenswertes

Berufsunfähigkeits-versicherung und Steuern

Wusstest du schon, dass…

  1. …Du grundsätzlich Beiträge Deiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) in der Steuererklärung geltend machen kannst?
  2. … im Leistungsfall nicht das Brutto der BU-Rente gleich Netto ist?

Klingt kompliziert? Wir von der unubu bringen Licht ins Dunkel und zeigen dir, wie  Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern zusammenhängen – in der Steuererklärung und im Leistungsfall.

Hinweis: Wir beziehen uns in diesem Artikel nur auf den privaten Einzelvertrag, sprich Berufsunfähigkeitsversicherung in der dritten Schicht. Betriebliche Absicherungen der zweiten Schicht und Kombiprodukte wie bei den Rürup Renten der ersten Schicht unterliegen anderen Regelungen.

 

Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung

Wie bereits erwähnt, lassen sich theoretisch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von den Steuern absetzen. Das geschieht über die Sonderausgaben, genauer gesagt unter dem „Sonderausgabenabzug für andere Versicherungen“, solange Du diese nicht schon anderweitig ausgeschöpft hast. Grundlage ist § 10 Abs. 1 Nr. 3a des Einkommensteuergesetzes (EStG). So lässt sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung das zu versteuernde Einkommen reduzieren und die Steuerlast sowohl bei Arbeitnehmer*innen als auch bei Selbstständigen senken. Für Angestellte und Beamte gilt eine Höchstgrenze von jährlich 1.900 € und für Selbstständige und Freiberufler von 2.800 €.

Die Beiträge, die du bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistest, können sich auf deine Steuern auswirken und sind im Vordruck „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter „weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ anzugeben. Um die Beiträge auszurechnen, die im Kalenderjahr für weitere Vorsorgeaufwendungen noch absetzbar sind, gibt es eine Faustformel.

Faustformel für Arbeitnehmer:

1.900 € – Summe der jährlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Faustformel für Selbständige:

2.800 € – Summe der jährlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Aufgepasst: Beträgt dein monatliches Bruttoeinkommen 2.000 € oder mehr, heißt das für Arbeitnehmer, dass ihre Beträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den absetzbaren Höchstbetrag bereits übersteigen.[1]

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wo in der Steuererklärung?

Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung sind in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ einzutragen. Aber bedenke, auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden hierunter gezählt. Solltest Du mit diesen bereits die Höchstgrenze erreichen, kannst Du die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht von der Steuer absetzen. Dies ist in der Praxis häufig der Fall.

Wie es in deinem individuellen Fall mit der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Steuererklärung aussieht, solltest du jedoch am besten mit deinem Steuerberater prüfen.

Gut zu wissen: Die Bonusprogramme der kooperierenden gesetzlichen Krankenkassen bieten dir zwischen 150 und 500 € für deine BU-Beiträge. Bonuszahlungen gelten für Finanzämter nur bis 150 € als steuerneutral. Bedeutet: Bonuszahlungen, die größer als 150€ sind, werden als Beitragsrückerstattung gewertet und reduzieren damit den Sonderausgabenabzug. Dies wird dem Finanzamt automatisch gemeldet. ABER: Das bedeutet nicht, dass du diese Einstufung akzeptieren musst. Wenn du nachweisen kannst, dass die Bonuszahlungen für selbst finanzierte Leistungen erstattet wurden, die nicht durch den Basisschutz der Krankenkasse angeboten wird, dann kann eine Korrektur dieser Einstufung beim Finanzamt erfolgen. Dies gilt egal, ob du die Bonuszahlung  für deine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der IKK – Die Innovationskasse, KNAPPSCHAFT, VIACTIV oder einer anderen Krankenkasse erhalten hast.


Der Leistungsfall einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern

Laut § 22 Nr. 1 Satz 3 lit. a) bb) EstG und § 55 Abs. 2 EStDV gilt die private Berufsunfähigkeitsrente als abgekürzte Leibrente. Da die Beiträge für eine private Absicherung meist aus dem bereits versteuerten Einkommen stammen, ist die BU-Rente nicht in voller Höhe versteuerungspflichtig. Das bedeutet für die Berufsunfähigkeitsversicherung in Hinblick auf die Steuererklärung, dass die BU-Rente mit dem Ertragsanteil besteuert werden muss. Die Besteuerung des Ertragsanteils ist abhängig von der Rentenlaufzeit, sprich dem Eintrittszeitpunkt der Berufsunfähigkeit und die Dauer der Leistungszahlung. Es gilt: Je länger die Zahlung der BU-Rente erfolgt, desto höher der zu versteuernde Anteil. Die prozentuale Höhe des Ertragsanteils lässt sich beispielsweise dieser Tabelle entnehmen.

Rechenbeispiel: Eine 45-jährige Frau wird dauerhaft berufsunfähig. Bis zu ihrem Altersrenteneintrittsalter sind es laut heutigem Stand also noch 22 Jahre.

Standardprodukt
Die BU-Rente eines Standardproduktes würde bei entsprechender Vertragslaufzeit 22 Jahre als monatliche Rente gezahlt. Konkret würde das für die von der Berufsunfähigkeitsversicherung abhängende Steuererklärung bedeuten, dass gemäß § 55 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung der Ertragsanteil für eine 45-Jährige 23 % beträgt.

unubu
Die BU-Rente von unubu wird maximal 20 Jahre gezahlt. Dies setzt sich zusammen aus 10 Jahren monatlicher BU-Rente und einer einmaligen Kapitalabfindung in Höhe von 10 Jahresrenten. Was bedeutet das nun für deine Berufsunfähigkeitsversicherung und die Steuererklärung? Temporäre Rentenzahlungen, wie bei unubu, werden mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert als dauerhafte. Konkret würde das bedeuten, dass gemäß § 55 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung der Ertragsanteil für eine 45-Jährige bei 10 Jahren Monatsrente 14 % beträgt. Die einmalige Kapitalabfindung von bis zu 10 Jahresrenten ist hingegen steuer- und sozialabgabenfrei.

Oft ist die BU-Rente steuerfrei. Der Grund: Sie liegt unter dem steuerfreien Grundbetrag, welche in 2021 9.744 € und in 2022 9.984 € beträgt.

Beispiel: Bei einer 39-jährigen Person mit dauerhafter Berufsunfähigkeit, sprich einer Leistungsdauer von 28 Jahren und 2000 € monatlicher Rente, beträgt der Ertragsanteil 29 %. Somit sind dies bei 24.000 € jährlicher Leistung 6.969 €. Dies liegt unter dem Freibetrag von 9.744 €. Wenn also das Gesamteinkommen der versicherten Person unter dem Steuerfreibetrag liegt, dann würde sie bei der oben genannten BU-Rente keine Steuern zahlen müssen.

Ob Du Steuern im Leistungsfall zahlen musst, hängt also von unterschiedlichen und individuellen Faktoren ab.

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Jetzt denkst du: Brutto ist also in den meisten Fällen doch gleich netto? Falsch gedacht! So einfach ist es dann doch nicht. Sozialversicherungsbeiträge müssen unabhängig von der Höhe der Einkünfte gezahlt werden. Wenn du Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse bist, gibt es zwei verschiedene Konstellationen:

Du erhältst die BU-Rente deiner privaten oder betrieblichen BU und bekommst keine Erwerbsminderungsrente à Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse müssen als freiwillig Versicherte gezahlt werden.

Du erhältst zusätzlich zu deiner BU oder ausschließlich die Erwerbsminderungsrente à Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse werden anteilig übernommen.

Falls du eine private Krankenversicherung hast, musst du die Beiträge vollständig selbst zahlen. Das sollte bei der Höhe der BU-Rente berücksichtigt werden.

Weitere wichtige Hinweise, beispielsweise wie über die Berufsunfähigkeitsversicherung und wie hoch sie ist, erfährst du in unseren anderen Blogbeiträgen.

Berufsunfähigkeitsversicherung in Steuererklärung: Finger tippt auf Taschenrechner Dokumente


Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern –  Unterschied zwischen unubu und Standard-BU

Steuererklärung: Beim Absetzen der Beiträge einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung gibt es keinen Unterschied zwischen der unubu und den Standardprodukten. Hier gelten die im Beitrag aufgeführten Höchstgrenzen.

Leistungsfall: Bei unubu erfolgt die Zahlung der BU-Rente von max. 20 Jahren in 10 Jahren monatlicher BU-Rente und einer einmaligen Kapitalabfindung in Höhe von maximal 10 Jahresrenten. Dabei wird die Monatsrente mit dem Ertragsanteil versteuert, wie beim Standardprodukt auch. Dieser ist jedoch durch die begrenzte Laufzeit von 10 Jahren geringer als bei Standardprodukten. Besonders ist: Die Kapitalabfindung in Höhe von bis zu 10 Jahresrenten ist hingegen steuer- und sozialabgabenfrei. Somit besteht eine steuerliche Besserstellung. Siehe auch das obige Beispiel.

Sind Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und der Steuererklärung offengeblieben? Nimm gerne Kontakt zu uns auf. Für fachlich steuerliche Fragen empfehlen wir dir, deinen Steuerberater zu kontaktieren.

[1] Allianz: Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer: Was ist absetzbar?, Link: https://www.allianz.de/vorsorge/berufsunfaehigkeitsversicherung/steuern/#:~:text=Die%20selbst%C3%A4ndige%20BU%2DVersicherung&text=Es%20gelten%20j%C3%A4hrliche%20H%C3%B6chstgrenzen%20von,sowie%202.800%20%E2%82%AC%20f%C3%BCr%20Selbst%C3%A4ndige.

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