BU und Corona

BU und Corona

Mit rund 31 % gehören psychische Erkrankungen laut einer Studie aus 2021 zu den häufigsten Gründen für eine Berufsunfähigkeit, gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats.[1] Doch seit Anfang 2020 stehen wir weltweit den Herausforderungen der Corona-Pandemie gegenüber und es stellt sich die Frage, ob Post-COVID-Symptome möglicherweise langfristig zu einem der Hauptgründe einer Berufsunfähigkeit führen könnte.

Allerdings ist über die Langzeitfolgen derzeit recht wenig bekannt. Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) zufolge haben circa 15% der Betroffenen mit Corona Langzeitfolgen zu kämpfen.[2]  Laut dem Robert Koch-Institut zeigen 76 % der Erwachsenen, die wegen COVID-19 stationär behandelt werden mussten, noch 6 Monate danach Folgesymptome. Die Langzeitsymptome nach 12 oder mehr Wochen, die auch Personen mit milden oder symptomarmen Verläufen einschließen, liegen bei etwa 2 % bis über 20 %. Ferner sind Betroffene in vielen Fällen über mehrere Wochen bis Monate arbeitsunfähig. Rund 5,8 % der Erkrankten sind mindestens 4 Wochen nach der Diagnosestellung noch krankgeschrieben.[3] So oder so zeigt sich, dass bisher noch nicht abzusehen ist, wie viele Menschen in den nächsten Jahren von Long COVID bzw. einem Post-COVID-19-Syndrom betroffen sein werden und wie sich das auf die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Corona auswirken wird.

Doch was passiert eigentlich, wenn man während oder nach einer Infektion aufgrund der Folgen berufsunfähig wird? Zahlt eine Berufsunfähigkeit in dem Fall und kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch nach einer Corona-Erkrankung abschließen?

Stellst Du Dir auch gerade diese Fragen, dann haben wir in diesem Beitrag die Antworten für Dich.

 
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Was sind Post und Long COVID?

Bevor wir uns dem Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung und Corona“ widmen, wollen wir dich vorab einmal über die drei Phasen einer Erkrankung an COVID-19 aufklären und was genau unter einer akuten Corona-Infektion, Long- und Post-COVID verstanden wird.

So erstreckt sich die akute COVID-19-Krankheitsphase bis maximal 4 Wochen nach Auftreten der ersten Symptome. In dieser Phase können je nach Verlauf weitere Symptome auftreten, sodass im schlimmsten Fall sogar eine künstliche Beatmung notwendig wird. Nach der akuten Krankheitsphase beginnt die subakute COVID-19-Krankheitsphase, die sich auf bis zu 12 Wochen nach den ersten Krankheitszeichen erstreckt. Alle Symptome, die im Zusammenhang mit COVID-19 aufgetreten sind und nach mehr als 12 Wochen nach Erkrankung immer noch bestehen, werden dem Post-COVID-Syndrom zugeordnet. Jetzt weißt du schon mal, was es mit der akuten Infektion im Vergleich zur subakuten und Post-COVID-Syndrom auf sich hat. Aber was ist dann eigentlich Long COVID? Mit Long COVID sind alle Symptome gemeint, die im Zusammenhang mit COVID-19 oder danach aufgetreten sind und schließt somit sowohl die subakute als auch die Post COVID Phase mit ein.[1]

Genauer schreibt das Robert-Koch-Institut dazu: „Längerfristige, gesundheitliche Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion umfassen Beeinträchtigungen von körperlicher und psychischer Gesundheit, die im Zusammenhang mit einer vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektion stehen und Funktionsfähigkeit im Alltag und Lebensqualität negativ beeinflussen […].“

Aktuell spricht man von Long COVID, sofern bestimmte Symptome noch mindestens vier Wochen nach der Erkrankung vorliegen. Zu den häufigsten Beschwerden in Zusammenhang mit Long COVID sind Atembeschwerden, chronische Müdigkeit, Druckgefühl vor allem auf dem Brustkorb, Erschöpfung, aber auch psychische Erkrankungen. Bei schweren Verläufen werden nicht selten Langzeitschäden an den Organen diagnostiziert. Wenn die Auswirkungen länger als 12 Wochen bestehen oder gar neue Symptome hinzukommen, sprechen Expertinnen und Experten vom sogenannten Post-COVID-19-Syndrom.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Corona: kein Unterschied zu anderen Erkrankungen

In Hinblick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es keinen Unterschied zwischen Corona und anderen Erkrankungen, denn eine BU bezieht sich nicht auf bestimmte Krankheiten oder eine Diagnose, sondern einzig auf die Tatsache, dass man aufgrund dieser berufsunfähig ist.

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (Definition nach § 172 II VVG).

Die internationale Definition ist ähnlich wie bei der deutschen, mit dem Unterschied, dass in dieser von Unfall und nicht von Körperverletzung gesprochen wird.

Das bedeutet, dass Du mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei einer akuten Corona-Infektion sowie Long und Post COVID abgesichert bist, sollte die Infektion dazu führen, dass Du Deiner zuvor ausgeübten Arbeit nicht mehr nachgehen kannst. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob Du geimpft bist oder nicht.

Es gelten also die klassischen Bedingungen zur Leistung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit oder nach Corona:

  • Die Berufsunfähigkeit ist durch eine Krankheit, Körperverletzung, mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall oder einen Unfall entstanden.
  • Der zuvor ausgeübte Beruf kann zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden.
  • Es ist mit der Berufsunfähigkeit auch die nächsten 6 Monate zu rechnen.

Liegt ein entsprechender Nachweis vor, leistet der Versicherer die vereinbarte BU-Rente. Ohne Wenn und Aber.

Anders könnte es jedoch bei dem Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer Corona-Infektion aussehen.

BU und Corona: Flyer bei unubu


Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Corona – geht das?

Was bedeutet das jetzt für den Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit oder nach Corona? Wie sieht es im Standardprodukt aus?

Ist eine Krankheit ausgeheilt und zeigen sich keine weiteren negativen Beeinträchtigungen auf die Gesundheit, ist der Abschluss in der Regel unkompliziert. Auch nach einer Corona-Infektion.

Wenn jedoch Krankheiten nicht ausgeheilt sind oder die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist, gibt es ggf. Probleme bei der Annahme. Dies kann zu Ausschlüssen der erkrankten Körperteile oder Prämienzuschlägen führen. Auch kann es zu einer Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Corona kommen. Pauschal kann die Einschätzung eines Versicherers jedoch nicht beurteilt werden, sondern ist oft eine Einzelfallentscheidung.  Ob es sich dabei um Corona oder andere Erkrankungen handelt, spielt hierbei zunächst keine Rolle. Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern, wie beispielswiese psychische Erkrankungen, können jedoch oft keinen umfassenden Versicherungsschutz mehr im Standardprodukt erhalten.

Somit bedeutet dies für das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Corona, dass bei Langzeitfolgen, wie beispielsweise einer Lungenerkrankung oder psychische Folgen, der Versicherer durch die Gesundheitsfragen prüft, ob es bei der Versicherungsprämie eventuell zu einem Risikozuschlag bzw. Ausschlüssen kommt oder gar der Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Maßgeblich sind hier die Gesundheitsfragen.

Wie sieht es bei unubu aus?

Im Unterschied zu einer Standard-BU gibt es bei der Absicherung gegen Berufsunfähigkeit von unubu keine üblichen Gesundheitsfragen und entsprechend keine Prämienzuschläge oder Ausschlüsse. Warum die BU eine echte Alternative zum Standardprodukt ist, kannst du in unserem Artikel „unubu vs. Standardprodukt“ nachlesen.

Das wirkt sich natürlich auch auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Corona aus. Wenn du also die folgenden Punkte ohne Probleme bestätigen kannst, kannst du auch nach einer Corona-Infektion problemlos eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit erhalten.


Jedoch gilt auch bei unubu: Wenn du aktuell deiner zuvor ausgeübten Arbeitstätigkeit nicht nachgehen kannst, dann kannst du keinen Versicherungsschutz erhalten, da du bereits in deiner Erwerbstätigkeit eingeschränkt bist und ggf. der Versicherungsfall schon eingetreten ist.

Zusammenfassend können wir also sagen: Ein Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer Corona-Erkrankung steht und fällt mit deinem Gesundheitszustand. Sichere dein Einkommen lieber früher als später ab, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.

Egal ob unubu oder Standardprodukt: Wichtig ist es auch beim Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung und Corona“, die Antragsfragen korrekt zu beantworten und in keinem Fall die Infektion oder andere Vorerkrankungen zu verschweigen. Sollte es später zur Leistungsprüfung kommen, kann die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zum Vertragsende führen und es werden keine Leistungen gewährt.

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Hinweis: Kurzarbeit und Berufsunfähigkeitsversicherung bei Corona

Da es sich bei unubu um eine Personenversicherung nach Art der Sachversicherung handelt, gilt das Bereicherungsverbot. Somit ist nur das reale Einkommen absicherbar. Wenn also dein reales Einkommen durch Kurzarbeit geringer war als sonst, gilt als Berechnungsgrundlage des realen Einkommens dein durchschnittliches Monatseinkommen des letzten Jahres (12 Monate). Aber das ist kein Problem, denn durch die flexible Nachversicherungsgarantie bei unubu ist zu jedem Zeitpunkt eine Erhöhung oder Senkung deiner Absicherung möglich.

Du hast noch weitere Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Corona? Egal ob unubu oder Standardprodukt: Setze Dich einfach und unverbindlich mit unserem Team in Verbindung. Kontaktiere uns gerne: Wir kümmern uns umgehend um Dein Anliegen.

[1] https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/basisinformationen/long-covid-langzeitfolgen-von-covid-19/#:~:text=Sowohl%20die%20subakute%20Krankheitsphase%20als,COVID%20beziehungsweise%20Post%20COVID%20gesprochen.

[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/536354/umfrage/verteilung-der-ursachen-von-berufsunfaehigkeit-in-deutschland/

[2] DGP (2021). Post-COVID und Long-COVID. Pressemitteilung abrufbar unter (https://www.pneumologie.de/storage/app/media/uploaded-files/20210818_PM_LL_Long-COVID_publiziert_DGP.pdf) Zuletzt aufgerufen am: 10.02.2022

[3] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Gesundheitliche_Langzeitfolgen.html

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